Bundesweite Legalisierung von Cannabis in Deutschland
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Bundesweite Legalisierung von Cannabis in Deutschland
Bundesweite Legalisierung von Cannabis in Deutschland
Legalisierung von Cannabis in ALLEN deutschen Bundesländern.
Wie der Gesetzesentwurf von den Bündnis 90 Grünen:
- 30 Gramm für den Eigenbedarf / ODER 3 Pflanzen anbauen
- Verkauf nur an Volljährige (18+) / Zutritt der Verkaufsstellen auch ab 18+
- Verkaufsstellen nicht in der Nähe von Schulen/Kindertagesstätten etc.
- Keine Werbung für Verkäufer
- Kontrollierter Anbau
- Grenze für Autofahrer
All diese Regeln sind deutlich strengere Regeln, als Sie beim Verkauf von Alkohol oder Zigaretten zustande kommen.
Begründung:
Es werden jährlich 1,8 Milliarden Euro (wohlgemerkt natürlich Steuergelder) für die Strafverfolgungen aufgrund von Cannabisdelikten ausgegeben.
Mit diesem Gesetz könnte das Geld für durchaus "Wichtigere" Strafverfolgungen oder für die Suchtprävention genutzt werden.
Die Strafverfolgungsbehörden würden deutlich entlastet werden. Im einem Jahr gibt es durchschnittlich 100.000 "Cannabisdelikte". Es würde eine Menge Zeit und Geld gespart werden.
Der Verbraucherschutz würde zustandekommen.
Einem Dealer ist es egal, wie er sein Cannabis streckt. Ob mit Sand, Glas oder anderen Gesundheitsschädlichen mitteln. Mit der Gesetzesänderung würde der kontrollierte Anbau möglich werden.
Ausserdem fragt der Dealer nicht nach dem Ausweis - somit kommen wir zum Thema Jugendschutz.
Jugendliche, die bei einem Dealer Cannabis kaufen, können
a) verunreinigtes Cannabis kaufen und
b) leichter an härtere Drogen kommen.
Ausserdem gibt es im Vergleich zu Alkohol oder Zigaretten keine Langzeitschäden vom Cannabiskonsum.
"Die Hypothese von Cannabis als Einstiegsdroge wird heute von der Wissenschaft als Mythos abgelehnt. Natürlich ist das Rauchen von Hanfblüten nicht völlig risikolos. Übertriebener Konsum kann zu Atemwegsproblemen oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags führen. In sehr seltenen Fällen kann Cannabis eine latent vorhandene Psychose auslösen.
Zahlreiche Studien belegen jedoch, dass Cannabis wesentlich weniger schädlich ist als Alkohol und Tabak. Diese legalen Volksdrogen greifen im Gegensatz zu Hanf zahlreiche Organe an und fordern nach offiziellen Angaben jedes Jahr zusammen weit über 100.000 Todesopfer in Deutschland. Dagegen ist kein einziger Cannabistoter dokumentiert.
Cannabis wird zunehmend in der Medizin eingesetzt. Es ist bei vielen Krankheiten eine wirksame Alternative zu Pharmaprodukten, auch weil die Risiken und Nebenwirkungen vergleichsweise gering sind."
(Quelle: Hanfverband.de)
Bitte sehen Sie sich das Video zur Debatte zum Cannabiskontrollgesetz an:
http://streamcloud.eu/p7au2s57ylop/Bund ... 0.mp4.html
Unsere Facebookseite: www.facebook.com/procandeutschland/?ref=hl
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Quelle: https://www.openpetition.de/petition/on ... eutschland
Legalisierung von Cannabis in ALLEN deutschen Bundesländern.
Wie der Gesetzesentwurf von den Bündnis 90 Grünen:
- 30 Gramm für den Eigenbedarf / ODER 3 Pflanzen anbauen
- Verkauf nur an Volljährige (18+) / Zutritt der Verkaufsstellen auch ab 18+
- Verkaufsstellen nicht in der Nähe von Schulen/Kindertagesstätten etc.
- Keine Werbung für Verkäufer
- Kontrollierter Anbau
- Grenze für Autofahrer
All diese Regeln sind deutlich strengere Regeln, als Sie beim Verkauf von Alkohol oder Zigaretten zustande kommen.
Begründung:
Es werden jährlich 1,8 Milliarden Euro (wohlgemerkt natürlich Steuergelder) für die Strafverfolgungen aufgrund von Cannabisdelikten ausgegeben.
Mit diesem Gesetz könnte das Geld für durchaus "Wichtigere" Strafverfolgungen oder für die Suchtprävention genutzt werden.
Die Strafverfolgungsbehörden würden deutlich entlastet werden. Im einem Jahr gibt es durchschnittlich 100.000 "Cannabisdelikte". Es würde eine Menge Zeit und Geld gespart werden.
Der Verbraucherschutz würde zustandekommen.
Einem Dealer ist es egal, wie er sein Cannabis streckt. Ob mit Sand, Glas oder anderen Gesundheitsschädlichen mitteln. Mit der Gesetzesänderung würde der kontrollierte Anbau möglich werden.
Ausserdem fragt der Dealer nicht nach dem Ausweis - somit kommen wir zum Thema Jugendschutz.
Jugendliche, die bei einem Dealer Cannabis kaufen, können
a) verunreinigtes Cannabis kaufen und
b) leichter an härtere Drogen kommen.
Ausserdem gibt es im Vergleich zu Alkohol oder Zigaretten keine Langzeitschäden vom Cannabiskonsum.
"Die Hypothese von Cannabis als Einstiegsdroge wird heute von der Wissenschaft als Mythos abgelehnt. Natürlich ist das Rauchen von Hanfblüten nicht völlig risikolos. Übertriebener Konsum kann zu Atemwegsproblemen oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags führen. In sehr seltenen Fällen kann Cannabis eine latent vorhandene Psychose auslösen.
Zahlreiche Studien belegen jedoch, dass Cannabis wesentlich weniger schädlich ist als Alkohol und Tabak. Diese legalen Volksdrogen greifen im Gegensatz zu Hanf zahlreiche Organe an und fordern nach offiziellen Angaben jedes Jahr zusammen weit über 100.000 Todesopfer in Deutschland. Dagegen ist kein einziger Cannabistoter dokumentiert.
Cannabis wird zunehmend in der Medizin eingesetzt. Es ist bei vielen Krankheiten eine wirksame Alternative zu Pharmaprodukten, auch weil die Risiken und Nebenwirkungen vergleichsweise gering sind."
(Quelle: Hanfverband.de)
Bitte sehen Sie sich das Video zur Debatte zum Cannabiskontrollgesetz an:
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Re: Bundesweite Legalisierung von Cannabis in Deutschland
Legalisierung von Cannabis / Konsum
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere, die Legalisierung von Cannabis/Konsum zu gesundheitlichen Zwecken und Nahrungsergänzung.
Begründung:
Cannabis ist eine wertvolle Pflanze, es gibt Studien die Belegen das sich Cannabis sehr positiv bei Krebs, Tumoren, Metastasen auswirken kann. Desweiteren kann es z. B die Nebenwirkungen von Chemotherapien positiv beeinflussen.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Quelle: https://www.openpetition.de/petition/on ... bis-konsum
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere, die Legalisierung von Cannabis/Konsum zu gesundheitlichen Zwecken und Nahrungsergänzung.
Begründung:
Cannabis ist eine wertvolle Pflanze, es gibt Studien die Belegen das sich Cannabis sehr positiv bei Krebs, Tumoren, Metastasen auswirken kann. Desweiteren kann es z. B die Nebenwirkungen von Chemotherapien positiv beeinflussen.
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Re: Bundesweite Legalisierung von Cannabis in Deutschland
Cannabis legalisieren - Jugend schützen
An: Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Abgeordnete im Bundestag
Sehr geehrte Frau Mortler, ich fordere sofortige Entkriminalisierung von Cannabis sowie Cannabis-Konsumenten sowie eine darauf folgende Legalisierung.
Warum ist das wichtig?
Selbst im Prohibitionsland Amerika hat sich viel getan. Wir haben letztlich nur das Verbot wegen den Hetzkampagnen in Amerika vor über einem halben Jahrhundert!
Ein Verbot hält niemanden auf. Jugendschutz gibt es nicht, Kinder und Jugendliche kommen über den Freundeskreis, in der Schule oder über Straßenhändler an das Kraut. Ein Verbot kostet den Staat und somit den Steuerzahler jährlich Milliardensummen. Dies ist nicht notwendig. Die aus einer Legalisierung entfallenden Steuergelder könnten in eine angemessene Aufklärung sowie in Beratungsstellen investiert werden.
Ein Verbot kriminalisiert harmlose Konsumenten. Es gibt Menschen, die aufgrund der Repression ihren Führerschein (Cannabis ist über Haaranalyse mehrere Jahre nachweisbar!) verloren haben, weil es keinen vernünftigen und fairen Test gibt ähnlich des Alkohol-Tests. Sie verlieren ihre Arbeitsstellen. Die Legalisierung von Cannabis könnte dies ändern; sie könnte Arbeitsplätze erschaffen!
Cannabis ist keine Einstiegsdroge, die meisten Menschen haben zuvor süchtig machenden Zucker, Alkohol oder Tabak ausprobiert, bevor sie zu Cannabis griffen. Wollen Sie nun auch Zucker verbieten?
Es gibt, anders als bei Zucker, keinen einzigen Menschen, der an dem Konsum von Cannabis gestorben ist. Egal, wie lange oder wie viel ein Mensch konsumiert, es ist unrealistisch, die letale Dosis zu erreichen.
Letztlich würde eine Legalisierung Unsummen an Steuern eintreiben. Bestes Beispiel: Amerika. In den Staaten, in denen Cannabis legalisiert wurde, gibt es Milliardensummen an Steuereinnahmen jährlich.
Es gibt also keinen sinnvollen Grund, Konsumenten zu kriminalisieren und Cannabis zu verbieten. Immer mehr Länder und Staaten verändern ihre Gesetzeslagen und die Einstellung. Wann wird Deutschland endlich nachziehen?
Quelle: https://weact.campact.de/petitions/cann ... d-schutzen
An: Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Abgeordnete im Bundestag
Sehr geehrte Frau Mortler, ich fordere sofortige Entkriminalisierung von Cannabis sowie Cannabis-Konsumenten sowie eine darauf folgende Legalisierung.
Warum ist das wichtig?
Selbst im Prohibitionsland Amerika hat sich viel getan. Wir haben letztlich nur das Verbot wegen den Hetzkampagnen in Amerika vor über einem halben Jahrhundert!
Ein Verbot hält niemanden auf. Jugendschutz gibt es nicht, Kinder und Jugendliche kommen über den Freundeskreis, in der Schule oder über Straßenhändler an das Kraut. Ein Verbot kostet den Staat und somit den Steuerzahler jährlich Milliardensummen. Dies ist nicht notwendig. Die aus einer Legalisierung entfallenden Steuergelder könnten in eine angemessene Aufklärung sowie in Beratungsstellen investiert werden.
Ein Verbot kriminalisiert harmlose Konsumenten. Es gibt Menschen, die aufgrund der Repression ihren Führerschein (Cannabis ist über Haaranalyse mehrere Jahre nachweisbar!) verloren haben, weil es keinen vernünftigen und fairen Test gibt ähnlich des Alkohol-Tests. Sie verlieren ihre Arbeitsstellen. Die Legalisierung von Cannabis könnte dies ändern; sie könnte Arbeitsplätze erschaffen!
Cannabis ist keine Einstiegsdroge, die meisten Menschen haben zuvor süchtig machenden Zucker, Alkohol oder Tabak ausprobiert, bevor sie zu Cannabis griffen. Wollen Sie nun auch Zucker verbieten?
Es gibt, anders als bei Zucker, keinen einzigen Menschen, der an dem Konsum von Cannabis gestorben ist. Egal, wie lange oder wie viel ein Mensch konsumiert, es ist unrealistisch, die letale Dosis zu erreichen.
Letztlich würde eine Legalisierung Unsummen an Steuern eintreiben. Bestes Beispiel: Amerika. In den Staaten, in denen Cannabis legalisiert wurde, gibt es Milliardensummen an Steuereinnahmen jährlich.
Es gibt also keinen sinnvollen Grund, Konsumenten zu kriminalisieren und Cannabis zu verbieten. Immer mehr Länder und Staaten verändern ihre Gesetzeslagen und die Einstellung. Wann wird Deutschland endlich nachziehen?
Quelle: https://weact.campact.de/petitions/cann ... d-schutzen
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Re: Bundesweite Legalisierung von Cannabis in Deutschland
Petition 52664: Weiter sammeln!
Medizinhanf Petition: Nachbesprechung in Soest

© Deutscher Bundestag / LIchtblick / Achim Melde
Quelle: http://hanfjournal.de/2015/01/07/petiti ... r-sammeln/
Am 22.11.2014 hatte der ACM alle ehrenamtÂlichen UnterschriftenÂsammler in die Stadthalle in Soest geladen, um für die MeÂdizinhanfpetition im BundesÂtag mit der Nummer 52664 eine Nachbesprechungs- soÂwie Dankes- Versammlung abzuhalten. Der Raum fasste über 60 Köpfe, aufgrund volÂler Terminkalender und teils weiter Distanzen kamen aber immerhin rund 40 Personen. Die Zeiten von 13 bis 18 Uhr wurden nicht ganz eingehalÂten, es ging etwas später los und endete ein wenig früher, die wichtigsten Fakten konnÂten jedoch allesamt schlüssig erklärt werden. Dr. GrotenÂhermen als der bedeutendste Fachmediziner für CannabisÂmedizin in Deutschland und zugleich Petitionssteller hat die Redeleitung übernommen. Erst thematisierte er den (Miss- ) Erfolg mit der Petition, dann wurden Preise an die freiwilÂligen Unterschriftensammler verliehen. Der Preisverleihung folgte ein Vortrag, in dem das Endocannabinoid System soÂwie Krankheiten, bei denen Hanf helfen kann, die Themen waren. Solch einem Vortrag sollten interessierte Patienten alle zwei Jahre oder häufiger lauschen, da in diesen Punkten laufend neue Erkenntnisse die alten ergänzen. Abschließend folgte eine Diskussionsrunde, wie der ACM weiter vorgehen möchte, um medienwirksam für sein Ziel der Petition einzuÂtreten: Eine einfachere VersorÂgung samt Kostenübernahme mit Cannabismedizin durch die Apotheken und KrankenÂkassen.
Dr. Grotenhermen war hinÂterher schlauer als vorher und so begann seine Erläuterung zur Petition damit, dass locker die 50.000 nötigen Stimmen erreicht worden wären, hätÂte man nur um das genaue Procedere gewusst. Denn die 50.000 Stimmen müssen nicht allein online und das innerhalb der vier Wochen erreicht werÂden, wie zuerst angenommen wurde. Bevor die Petition onÂline geht, sollte sie bereits über zahlreiche Offline-Unterstützer verfügen, und während der „heißen Phase 2 dann locker die Hürde überwinden. Zum Zeitpunkt der Online-Stellung werden alle vorher gesammelÂten Stimmen eingesendet und schon ist das Ziel erreicht. HätÂte der ACM dies gewusst, hätte er die Unterschriften mit der Garantie sammeln lassen, dass diese Stimmenzahl erreicht wird, wenn nicht dieses dann eben nächstes Jahr. Leider kann niemand diese Petition mit gleichem oder ähnlichen Wortlaut nicht noch einmal stellen, jetzt ist der Zug abgeÂfahren aber doch noch nicht ganz: Herr Grotenhermen hat den Antrag gestellt, dass die Petition auch mit weniger als 50.000 Stimmen öffentlich theÂmatisiert und er als Petent anÂgehört wird. Noch wurde dem Antrag nicht stattgegeben und es kann sich alles noch einige Wochen hin ziehen. Aber wenn jetzt weiterhin Unterschriften dazu kommen und die 50.000 Stimmen nur knapp verfehlt werden, wird die Petition mit weit höherer WahrscheinlichÂkeit doch öffentlich diskutiert. Mit derzeit weit über 30.000 Unterschriften ist dieses Ziel nicht aus der Welt. Somit bitÂtet der ACM weiterhin alle darum, Unterschriften OnÂline oder Offline zu sammeln. Letztere müssen dann entweÂder an den ACM oder an den Bundestag zur Petitionsstelle gesendet werden. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Pro-MeÂdizin-Hanfpetitionen mit dieÂsen Erfahrungswerten erfolgÂreicher verlaufen.
Dr. Grotenhermen erklärte, dass Unterschriftensammler in der gegenteiligen SituatiÂon, Konsumenten zum UnterÂzeichnen zu bewegen, jedoch nicht damit argumentieren dürfen, dass diese Petition für die Legalisierung ein TüröffÂner wäre. Dieses wäre eben das entscheidende Top-ArguÂment der Gegner, um die BeÂmühungen abzublocken. Viele Mitglieder vom ACM sind einer Legalisierung vielleicht nicht abgeneigt, dieses ist jeÂdoch nicht ihre Baustelle. Die vereinfachte und bessere VerÂsorgung für Patienten ist strickt von einer allgemeinen LegaliÂsierungsbewegung zu trennen. Es ist eines, Bürgern einen „GeÂnusskonsum“ zu untersagen, eine ganz andere Qualität hat es jedoch, Patienten die einzig wirkende oder in Kombination mit anderen Medikamenten genügend wirkende Medizin vorzuenthalten. Das sei ein massives Unrecht gegen die Menschlichkeit und die MenÂschenrechte und dieses zu ändern sei das Ziel des ACM und der Medizinhanfpetition. Jeder kann einmal krank oder pflegebedürftig werden und wolle nicht, dass Freunde oder Angehörigen derart und unnöÂtig leiden müssen. In Ländern mit Zugang zu medizinischem Cannabis gelten 0,1 bis 1 % der Bürger als Cannabispatienten. Dabei haben viele noch nicht entdeckt, dass es ihnen helfen kann, da auch noch viel geÂforscht werden muss, um alle denkbaren AnwendungsbeÂreiche zu erkennen.
Neben dem medizinischen Vortrag, war abschließend die wichtige Frage zu thematisieÂren, wie der ACM mit seinen Unterstützern weiter arbeiten möchte. Kernaussagen waren, dass ein Leih-Paket für einen Infostand zusammengestellt und auf Anfrage mit der Post versendet werden kann. AlterÂnativ könnte auch ein BauchÂladen versendet werden, um ohne Standanmeldung bei gutem Wetter einfach sponÂtan durch die Fußgängerzone ziehen zu können. Weiterhin sollen Unterschriftensammler oder Fürsprecher für den ACM nicht mit DHV oder sonstigen „Vereins- oder Gruppen“ ErÂkennungs-Shirts oder deren Aufklebern und Bannern los ziehen, wenn sie ausschließÂlich den ACM vorstellen wolÂlen. Hier wäre ein ACM Logo vorteilig, um sich eben zur „Legalisierungsbewegung“ zu abzuheben, wodurch viele Menschen überhaupt erst efÂfektiv angesprochen werden können. Konkrete weitere Infos können durch interessierte AkÂtivisten beim ACM angefragt werden. Wer an seinem WohnÂort Präsenz für Patienten zeiÂgen will, wird gewiss Support und Infomaterial erhalten.
Quelle: http://hanfjournal.de/2015/01/07/petiti ... r-sammeln/
Medizinhanf Petition: Nachbesprechung in Soest

© Deutscher Bundestag / LIchtblick / Achim Melde
Quelle: http://hanfjournal.de/2015/01/07/petiti ... r-sammeln/
Am 22.11.2014 hatte der ACM alle ehrenamtÂlichen UnterschriftenÂsammler in die Stadthalle in Soest geladen, um für die MeÂdizinhanfpetition im BundesÂtag mit der Nummer 52664 eine Nachbesprechungs- soÂwie Dankes- Versammlung abzuhalten. Der Raum fasste über 60 Köpfe, aufgrund volÂler Terminkalender und teils weiter Distanzen kamen aber immerhin rund 40 Personen. Die Zeiten von 13 bis 18 Uhr wurden nicht ganz eingehalÂten, es ging etwas später los und endete ein wenig früher, die wichtigsten Fakten konnÂten jedoch allesamt schlüssig erklärt werden. Dr. GrotenÂhermen als der bedeutendste Fachmediziner für CannabisÂmedizin in Deutschland und zugleich Petitionssteller hat die Redeleitung übernommen. Erst thematisierte er den (Miss- ) Erfolg mit der Petition, dann wurden Preise an die freiwilÂligen Unterschriftensammler verliehen. Der Preisverleihung folgte ein Vortrag, in dem das Endocannabinoid System soÂwie Krankheiten, bei denen Hanf helfen kann, die Themen waren. Solch einem Vortrag sollten interessierte Patienten alle zwei Jahre oder häufiger lauschen, da in diesen Punkten laufend neue Erkenntnisse die alten ergänzen. Abschließend folgte eine Diskussionsrunde, wie der ACM weiter vorgehen möchte, um medienwirksam für sein Ziel der Petition einzuÂtreten: Eine einfachere VersorÂgung samt Kostenübernahme mit Cannabismedizin durch die Apotheken und KrankenÂkassen.
Dr. Grotenhermen war hinÂterher schlauer als vorher und so begann seine Erläuterung zur Petition damit, dass locker die 50.000 nötigen Stimmen erreicht worden wären, hätÂte man nur um das genaue Procedere gewusst. Denn die 50.000 Stimmen müssen nicht allein online und das innerhalb der vier Wochen erreicht werÂden, wie zuerst angenommen wurde. Bevor die Petition onÂline geht, sollte sie bereits über zahlreiche Offline-Unterstützer verfügen, und während der „heißen Phase 2 dann locker die Hürde überwinden. Zum Zeitpunkt der Online-Stellung werden alle vorher gesammelÂten Stimmen eingesendet und schon ist das Ziel erreicht. HätÂte der ACM dies gewusst, hätte er die Unterschriften mit der Garantie sammeln lassen, dass diese Stimmenzahl erreicht wird, wenn nicht dieses dann eben nächstes Jahr. Leider kann niemand diese Petition mit gleichem oder ähnlichen Wortlaut nicht noch einmal stellen, jetzt ist der Zug abgeÂfahren aber doch noch nicht ganz: Herr Grotenhermen hat den Antrag gestellt, dass die Petition auch mit weniger als 50.000 Stimmen öffentlich theÂmatisiert und er als Petent anÂgehört wird. Noch wurde dem Antrag nicht stattgegeben und es kann sich alles noch einige Wochen hin ziehen. Aber wenn jetzt weiterhin Unterschriften dazu kommen und die 50.000 Stimmen nur knapp verfehlt werden, wird die Petition mit weit höherer WahrscheinlichÂkeit doch öffentlich diskutiert. Mit derzeit weit über 30.000 Unterschriften ist dieses Ziel nicht aus der Welt. Somit bitÂtet der ACM weiterhin alle darum, Unterschriften OnÂline oder Offline zu sammeln. Letztere müssen dann entweÂder an den ACM oder an den Bundestag zur Petitionsstelle gesendet werden. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Pro-MeÂdizin-Hanfpetitionen mit dieÂsen Erfahrungswerten erfolgÂreicher verlaufen.
Dr. Grotenhermen erklärte, dass Unterschriftensammler in der gegenteiligen SituatiÂon, Konsumenten zum UnterÂzeichnen zu bewegen, jedoch nicht damit argumentieren dürfen, dass diese Petition für die Legalisierung ein TüröffÂner wäre. Dieses wäre eben das entscheidende Top-ArguÂment der Gegner, um die BeÂmühungen abzublocken. Viele Mitglieder vom ACM sind einer Legalisierung vielleicht nicht abgeneigt, dieses ist jeÂdoch nicht ihre Baustelle. Die vereinfachte und bessere VerÂsorgung für Patienten ist strickt von einer allgemeinen LegaliÂsierungsbewegung zu trennen. Es ist eines, Bürgern einen „GeÂnusskonsum“ zu untersagen, eine ganz andere Qualität hat es jedoch, Patienten die einzig wirkende oder in Kombination mit anderen Medikamenten genügend wirkende Medizin vorzuenthalten. Das sei ein massives Unrecht gegen die Menschlichkeit und die MenÂschenrechte und dieses zu ändern sei das Ziel des ACM und der Medizinhanfpetition. Jeder kann einmal krank oder pflegebedürftig werden und wolle nicht, dass Freunde oder Angehörigen derart und unnöÂtig leiden müssen. In Ländern mit Zugang zu medizinischem Cannabis gelten 0,1 bis 1 % der Bürger als Cannabispatienten. Dabei haben viele noch nicht entdeckt, dass es ihnen helfen kann, da auch noch viel geÂforscht werden muss, um alle denkbaren AnwendungsbeÂreiche zu erkennen.
Neben dem medizinischen Vortrag, war abschließend die wichtige Frage zu thematisieÂren, wie der ACM mit seinen Unterstützern weiter arbeiten möchte. Kernaussagen waren, dass ein Leih-Paket für einen Infostand zusammengestellt und auf Anfrage mit der Post versendet werden kann. AlterÂnativ könnte auch ein BauchÂladen versendet werden, um ohne Standanmeldung bei gutem Wetter einfach sponÂtan durch die Fußgängerzone ziehen zu können. Weiterhin sollen Unterschriftensammler oder Fürsprecher für den ACM nicht mit DHV oder sonstigen „Vereins- oder Gruppen“ ErÂkennungs-Shirts oder deren Aufklebern und Bannern los ziehen, wenn sie ausschließÂlich den ACM vorstellen wolÂlen. Hier wäre ein ACM Logo vorteilig, um sich eben zur „Legalisierungsbewegung“ zu abzuheben, wodurch viele Menschen überhaupt erst efÂfektiv angesprochen werden können. Konkrete weitere Infos können durch interessierte AkÂtivisten beim ACM angefragt werden. Wer an seinem WohnÂort Präsenz für Patienten zeiÂgen will, wird gewiss Support und Infomaterial erhalten.
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Re: Bundesweite Legalisierung von Cannabis in Deutschland
Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Bis November 2013 haben bereits 122 Strafrechtsprofessoren unterschrieben. Die vollständige Liste der Unterstützer finden sie unten.
A. Notwendigkeit der Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes
Die Unterzeichnenden wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik im Besonderen durch die Einrichtung einer Enquête-Kommission Rechnung zu tragen. Sowohl aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht als auch aufgrund empirischer Forschungsergebnisse besteht die dringende Notwendigkeit, die Geeignetheit, Erforderlichkeit und normative Angemessenheit des Betäubungsmittelstrafrechts zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zu Gesetzesänderungen aus solcher Evaluation abzuleiten.
Eine solche Initiative mag vielen von Ihnen unangebracht und aussichtslos erscheinen, wo doch das Bundesverfassungsgericht in seiner Cannabis-Entscheidung 1994 die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Betäubungsmittelstrafrechts grundsätzlich bestätigt hat. Gleichwohl gibt es aus unserer Sicht 17 Jahre danach Anlass diese Thematik neuerlich auf die rechtspolitische Agenda zu setzen. Zum Einen zeigt sich weltweit die Erfolglosigkeit strafrechtlicher Bekämpfung von Drogennachfrage und -angebot. Zum Anderen sind derzeit Auswüchse der Kriminalisierung zu beobachten, welche erst Recht parlamentarisches Nachdenken erfordern. Nur zwei Beispiele: Die Finanzierung des Taliban-Terrorismus in und aus Afghanistan erfolgt allen Erkenntnissen zufolge weitgehend über den Schwarzmarkt mit Heroin und Haschisch. Und: Tausende von Toten in dem aktuellen „Krieg der Drogenkartelle“ in Mexiko sind weitgehend den Kartellkämpfen um exorbitante Profite auf dem Schwarzmarkt zuzurechnen. Der Schwarzmarkt generiert eine extreme und globalisierte Schattenwirtschaft mit weiterer Folgekriminalität und destabilisierenden Auswirkungen auf globale Finanzmärkte ebenso wie nationale Volkswirtschaften. Angesichts effektiver informeller Geldtransfersysteme (z.B. Hawala-System) kann Geldwäschekontrolle nicht funktionieren. Demgegenüber zeigen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die Gefährdungen durch bislang illegale Drogen ebenso wie solche durch Medikamente und Alkohol besser durch gesundheitsrechtliche Regulierung mit akzessorischer ordnungs- oder strafrechtlicher Sanktionierung sowie mit adäquaten Jugendhilfemaßnahmen zu bewältigen wären.
Ein weiterer Anlass für unsere Initiative: diverse Quasi-Feldexperimente mit der liberalisierten Zugänglichkeit oder Vergabe von bislang illegalen Drogen (z.B. Niederlande, Schweiz, Spanien, Portugal) ergaben, dass die befürchtete Ausweitung des Drogenkonsums ausbleibt. Außerdem hat sich das drogenpolitische Klima in den bislang im repressiven Drogenregime federführenden U.S.A. stark zu verändern begonnen. Beispielhaft seien genannt: am 10.12.2009 die Einrichtung eines Ausschusses des Repräsentantenhauses zur Untersuchung des Scheiterns der Drogenpolitik, diverse auf YOUTUBE anzusehende Reden von U.S.-Professoren und -Polizeifunktionären (siehe Links www.schildower-kreis.de), die am 2.11. stattfindende Volksbefragung zur Freigabe von Cannabis (“Proposition 19“) in Kalifornien, die zunehmende Legalisierung von Cannabis als Medizin (bislang in 16 U.S.-Bundesstaaten). Die Obama-Regierung hat stillschweigend den Paradigmen-Wechsel vom „Krieg gegen die Drogen“ zu gesundheitspolitischen Strategien vollzogen.
Die Notwendigkeit der Einrichtung einer Enquête-Kommission des Bundestages ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber gemäß dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzip der Verfassung hinsichtlich geltender Gesetze eine Überprüfungspflicht hat und auf deutliche Veränderungen in der sozialen Wirklichkeit und in der Wissenschaft reagieren muss.
B. Thesen zur Begründung
Die strafrechtliche Drogenprohibition ist gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch.
1. Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf.
Nicht die Wirkung der Drogen ist das Problem, sondern die repressive Drogenpolitik schafft Probleme. Die überwiegende Zahl der Drogenkonsumenten lebt ein normales Leben. Selbst abhängige Konsumenten bleiben oftmals sozial integriert. Menschen mit problematischem Drogenkonsum brauchen Hilfe. Die Strafverfolgung hat für sie und alle anderen nur negative Folgen.
2. Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt.
Prohibition soll den schädlichen Konsum bestimmter Drogen verhindern. Tatsächlich kann sie dieses Ziel nicht erreichen. Das zeigen alle wissenschaftlich relevanten Untersuchungen. Sogar die Evaluation des 10-Jahres-Programms der UNO zur Drogenbekämpfung kommt im Jahr 2008 zu diesem Schluss. Prohibition schreckt zwar einige Menschen ab, verhindert aber Aufklärung und vergrößert gleichzeitig dramatisch die gesundheitlichen und sozialen Schäden für diejenigen, die nicht abstinent leben wollen. Selbst in totalitären Regimen und Strafanstalten kann Drogenkonsum nicht verhindert werden.
3. Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft.
Sie fördert die organisierte Kriminalität und den Schwarzmarkt.
Sie schränkt Bürgerrechte ein und korrumpiert den Rechtsstaat. Durch massive Machtanballung bei Kartellen und Mafia nimmt die Gefahr eines Scheiterns der Zivilgesellschaft zu. Stimuliert durch gigantische Profite aus dem Drogenschwarzmarkt entstehen veritable Kriege zwischen Drogenkartellen und in Reaktion darauf sowohl eine Quasi-Militarisierung der Polizei als auch quasi-polizeiliche Funktionen des Militärs. Auch dadurch erodieren staatliche Grundstrukturen.
Sie hat desaströse Auswirkungen auf Anbau- und Transitländer.
Sie behindert eine angemessene medizinische Versorgung.
4. Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig
Die Bürger werden Opfer der Beschaffungskriminalität.
Jedes Jahr werden Milliardenbeträge für die Strafverfolgung aufgewendet, welche sinnvoller für Prävention und Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden könnten.
Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen, die er bei einem legalen Angebot hätte.
5. Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten
Konsumenten werden diskriminiert, strafrechtlich verfolgt und in kriminelle Karrieren getrieben. Weil es sich um „opferlose“ Kontrolldelikte handelt, welche lediglich proaktiv – und damit Unterschichtangehörige und Migranten benachteiligend – verfolgt werden.
Es gibt keinen Verbraucher- und Jugendschutz. Riskante Konsumformen werden gefördert und die Konsumenten werden gefährlichen Krankheiten ausgesetzt (z.B. AIDS, Hepatitis C).
Normales jugendliches Experimentierverhalten wird kriminalisiert und das Erlernen von Drogenmündigkeit erschwert. Junge Menschen werden dauerhaft stigmatisiert und ihre Lebenschancen werden gemindert.
C. Fazit
Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich zu überprüfen.
Als Kriminalwissenschaftler fühlen wir uns in besonderem Maße verantwortlich für die Einhaltung strafrechtstheoretischer Prinzipien und für die Zurückhaltung des Staates in der Anwendung der ultima ratio gesellschaftlicher Steuerung.
Deshalb appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, nicht nur dem Fraktionszwang zu folgen, sondern auch ihrer individuellen Verantwortung.
Für den Initiativkreis:
Prof. Dr. L. Böllinger (Sprecher)
Unterstützer
Bis August 2015 haben bereits 123 Strafrechtsprofessoren unterschrieben.
Hier die Liste der Träger der Initiative:
1 Prof. Dr. Achenbach, Hans (U Osnabrück)
2 Prof. Dr. Albrecht H.J. (MPI Freiburg)
3 Prof. Dr. Albrecht, Peter (Uni Basel)
4 Prof. Dr. Albrecht, Peter-Alexis (U Frankfurt/M)
5 Prof. Dr. Ambos, Kai (U Göttingen)
6 Prof. Dr. Baier, Helmut (U Würzburg)
7 Prof. Dr. Bemmann, Günter (Fernuni Hagen)
8 Prof. Dr. Bernsmann, Klaus (U Bochum)
9 Prof. Dr. Bock, Michael (U Mainz)
10 Prof. Dr. Böllinger, Lorenz (U Bremen)
11 Prof. Dr. Bung, Jochen (U Passau)
12 Prof. Dr. Burkhardt, Björn (U Mannheim)
13 Prof. Dr. Bussmann, Kai (U Halle)
14 Prof. Dr. Degener, Wilhelm (U Hamburg)
15 Prof. Dr. Dencker, Friedrich (U Münster)
16 Prof. Dr. Dessecker, Axel (U Göttingen)
17 Prof. Dr. Drenkhahn, Kirstin (FU Berlin)
18 Prof. Dr. Dünkel, Frieder (U Greifswald
19 Prof. Dr. Eder, Maria (U Salzburg)
20 Prof. Dr. Eser, Albin (U Freiburg, MPI)
21 Prof. Dr. Esser, Robert (U Passau)
22 Prof. Dr. Fabricius, Dirk (U Frankfurt/M)
23 Prof. Dr. Feest, Johannes (U Bremen)
24 Prof. Dr. Feltes, Thomas (U Bochum)
25 Prof. Dr. Fischer, Thomas (BGH, U Würzburg)
26 Prof. Dr. Freund, Georg (U Marburg)
27 Prof. Dr. Frommel, Monika (U Kiel)
28 Prof. Dr. Gaede, Karsten (Bucerius Law School)
29 Prof. Dr. Giehring, Heinz (U Hamburg)
30 Prof. Dr. Grasnick, Walter (U Marburg/Düsseldorf)
31 Prof. Dr. Gropp, Walter (U Gießen)
32 Prof. Dr. Grünewald, Annette (Humboldt U Berlin)
33 Prof. Dr. Gubitz, Michael (U Kiel)
34 Prof. Dr. Günther, Klaus (U Frankfurt/M)
35 Prof. Dr. Haft, Fritjof (U München)
36 Prof. Dr. Hamm, Rainer (U Frankfurt/M)
37 Prof. Dr. Hardtung, Bernhard (U Rostock)
38 Prof. Dr. Hefendehl, Roland (U Freiburg)
39 Prof. Dr. Heinrich, Bernd (U Berlin)
40 Prof. Dr. Heinrich, Manfred (U Kiel)
41 Prof. Dr. Hellmann, Uwe (U Potsdam)
42 Prof. Dr. Herzog, Felix (U Bremen)
43 Prof. Dr. Hilgendorf, Eric (U Würzburg)
44 Prof. Dr. Hochmayr, Gudrun (U Frankfurt/O)
45 Prof. Dr. Höffler, Katrin (U Göttingen)
46 Prof. Dr. Jerouschek, Günter (U Jena)
47 Prof. Dr. Jeßberger, Florian (U Hamburg)
48 Prof. Dr. Joerden, Jan (Europa-Uni Frankfurt/O)
49 Prof. Dr. Kaspar, Johannes (U Augsburg)
50 Prof. Dr. Kinzig, Jörg (U Tübinge n)
51 Prof. Dr. Klesczewski, Diethelm (U Leipzig)
52 PD. Dr. Krahl, Matthias (U Frankfurt/M)
53 Prof. Dr. Krell, Paul (Bucerius Law School)
54 Prof. Dr. Hermann Christoph Kühn (U Augsburg)
55 Prof. Dr. Kühne, Hans Heiner (U Trier)
56 Prof. Dr. Kury, Helmut (MPI Freiburg)
57 Prof. Dr. Lesch, Heiko (U Bonn; Rechtsanwalt)
58 Prof. Dr. Lilie, Hans (U Halle-Wittenberg)
59 Prof. Dr. Lüderssen, Klaus (U Frankfurt/M)
60 Prof. Dr. Mansdörfer, Marco (U Saarland)
61 Prof. Dr. Marquardt, Helmut (U Bonn)
62 Prof. Dr. Mehle, Volkmar (U Bonn)
63 Prof. Dr. Merkel, Reinhard (U Hamburg)
64 Prof. Dr. Meyer-Goßner, Lutz (U Marburg; VRi.BGH aD)
65 Prof. Dr. Müller-Dietz, Heinz (U Saarland)
66 Prof. Dr. Müller, Egon (U Saarland)
67 Prof. Dr. Mueller, Henning (U Regensburg)
68 Prof. Dr. Müssig, Bernd (U Bonn, Rechtsanwalt)
69 Prof. Dr. Murmann, Uwe (U Göttingen)
70 Prof. Dr. Nestler, Cornelius (U Köln)
71 Prof. Dr. Neubacher, Frank (U Köln)
72 Prof. Dr. Neumann, Ulfrid (U Frankfurt/M)
73 Prof. Dr. Nix, Christoph (Konstanz)
74 Prof. Dr. Ostendorf, Heribert (U Kiel)
75 Prof. Dr. Paeffgen, H.-U. (U Bonn)
76 PrDz.Dr. Pollähne, Helmut (U Bremen)
77 Prof. Dr. Prittwitz, Cornelius (U Frankfurt/M
78 Prof. Dr. Puppe, Ingeborg (U Bonn)
79 Prof. Dr. Putzke, Holm (U Passau)
80 Prof. Dr. Quensel, Stephan (U Bremen)
81 Prof. Dr. Ransiek, Andreas (U Bielefeld)
82 Prof. Dr. Renzikowski, Joachim (U Halle)
83 Prof. Dr. Rönnau, Thomas (Bucerius Law School)
84 Prof. Dr. Rolinski, Klaus (U Regensburg)
85 Prof. Dr. Rosenau, Henning (U Augsburg)
86 Prof. Dr. Rzepka, Dorothea (U Frankfurt/M)
87 Prof. Dr. Roxin, Claus (U München)
88 Prof. Dr. Schall, Hero (U Osnabrück)
89 Prof. Dr. Scheerer, Sebastian (U Hamburg)
90 Prof. Dr. Scheffler, Uwe (U Frankfurt/Oder)
91 Prof. Dr. Scheil, Andreas (U Innsbruck)
92 Prof. Dr. Schild, Wolfgang (U Bielefeld)
93 Prof. Dr. Schmitz, Roland (U Osnabrück)
94 Prof. Dr. Schmoller, Kurt (U Salzburg)
95 Prof. Dr. Schroeder, Friedrich C. (U Regensburg)
96 Prof. Dr. Schroth, Ulrich (U München)
97 Prof. Dr. Schuenemann, Bernd (U München)
98 Prof. Dr. Schulz, Lorenz (U Frankfurt/M)
99 Prof. Dr. Schwaighofer Klaus (U Innsbruck)
100 Prof. Dr. Sessar, Klaus (U Hamburg)
101 Prof. Dr. Singelnstein, Tobias (FU Berlin)
102 Prof. Dr. Sonnen, Bernd-Rüdeger (U Hamburg)
103 Prof. Dr. Sternberg-Lieben, Detlev (U Dresden)
104 Prof. Dr. Thoss Peter (U Bremen)
105 Prof. Dr. Tondorf, Günter (RA, U Köln)
106 Prof. Dr. Triffterer, Otto (Paris-Lodron-Univ.)
107 Prof. Dr. Venier, Andreas (U Innsbruck)
108 Prof. Dr. Villmow, Bernhard (U Hamburg)
109 Prof. Dr. Vormbaum, Thomas (Fernuni Hagen)
110 Prof. Dr. Walter, Michael (U Köln)
111 Prof. Dr. Walter, Tonio (U Regensburg)
112 Prof. Dr. Wassmer, Martin (U Köln)
113 Prof. Dr. Weidemann, Jürgen (U Bochum)
114 Prof. Dr. Weigend, Thomas (U Köln)
115 Prof. Dr. Weßlau, Edda (U Bremen)
116 Prof. Dr. Wittig, Petra (U München)
117 Prof. Dr. Wolter, Jürgen (U Mannheim)
118 Prof. Dr. Wolters, Gereon (U Bochum)
119 Prof. Dr. Zaczyk, Rainer (U Bonn)
120 Prof. Dr. Zielinski, Diethart (U Hannover)
121 Prof. Dr. Zwiehoff, Gabriele (FernU Hagen)
122 Prof. Dr. Zerbes, Ingeborg (Uni Bremen)
123 Prof. Dr. Zopfs, Jan (U Mainz)
Angeschlossen haben sich:
Dr. Kühling, Jürgen (RiBVerfG a.D.)
Neue Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. (www.nrv-net.de)
Quelle: http://schildower-kreis.de/resolution-d ... ndestages/
Bis November 2013 haben bereits 122 Strafrechtsprofessoren unterschrieben. Die vollständige Liste der Unterstützer finden sie unten.
A. Notwendigkeit der Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes
Die Unterzeichnenden wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik im Besonderen durch die Einrichtung einer Enquête-Kommission Rechnung zu tragen. Sowohl aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht als auch aufgrund empirischer Forschungsergebnisse besteht die dringende Notwendigkeit, die Geeignetheit, Erforderlichkeit und normative Angemessenheit des Betäubungsmittelstrafrechts zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zu Gesetzesänderungen aus solcher Evaluation abzuleiten.
Eine solche Initiative mag vielen von Ihnen unangebracht und aussichtslos erscheinen, wo doch das Bundesverfassungsgericht in seiner Cannabis-Entscheidung 1994 die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Betäubungsmittelstrafrechts grundsätzlich bestätigt hat. Gleichwohl gibt es aus unserer Sicht 17 Jahre danach Anlass diese Thematik neuerlich auf die rechtspolitische Agenda zu setzen. Zum Einen zeigt sich weltweit die Erfolglosigkeit strafrechtlicher Bekämpfung von Drogennachfrage und -angebot. Zum Anderen sind derzeit Auswüchse der Kriminalisierung zu beobachten, welche erst Recht parlamentarisches Nachdenken erfordern. Nur zwei Beispiele: Die Finanzierung des Taliban-Terrorismus in und aus Afghanistan erfolgt allen Erkenntnissen zufolge weitgehend über den Schwarzmarkt mit Heroin und Haschisch. Und: Tausende von Toten in dem aktuellen „Krieg der Drogenkartelle“ in Mexiko sind weitgehend den Kartellkämpfen um exorbitante Profite auf dem Schwarzmarkt zuzurechnen. Der Schwarzmarkt generiert eine extreme und globalisierte Schattenwirtschaft mit weiterer Folgekriminalität und destabilisierenden Auswirkungen auf globale Finanzmärkte ebenso wie nationale Volkswirtschaften. Angesichts effektiver informeller Geldtransfersysteme (z.B. Hawala-System) kann Geldwäschekontrolle nicht funktionieren. Demgegenüber zeigen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die Gefährdungen durch bislang illegale Drogen ebenso wie solche durch Medikamente und Alkohol besser durch gesundheitsrechtliche Regulierung mit akzessorischer ordnungs- oder strafrechtlicher Sanktionierung sowie mit adäquaten Jugendhilfemaßnahmen zu bewältigen wären.
Ein weiterer Anlass für unsere Initiative: diverse Quasi-Feldexperimente mit der liberalisierten Zugänglichkeit oder Vergabe von bislang illegalen Drogen (z.B. Niederlande, Schweiz, Spanien, Portugal) ergaben, dass die befürchtete Ausweitung des Drogenkonsums ausbleibt. Außerdem hat sich das drogenpolitische Klima in den bislang im repressiven Drogenregime federführenden U.S.A. stark zu verändern begonnen. Beispielhaft seien genannt: am 10.12.2009 die Einrichtung eines Ausschusses des Repräsentantenhauses zur Untersuchung des Scheiterns der Drogenpolitik, diverse auf YOUTUBE anzusehende Reden von U.S.-Professoren und -Polizeifunktionären (siehe Links www.schildower-kreis.de), die am 2.11. stattfindende Volksbefragung zur Freigabe von Cannabis (“Proposition 19“) in Kalifornien, die zunehmende Legalisierung von Cannabis als Medizin (bislang in 16 U.S.-Bundesstaaten). Die Obama-Regierung hat stillschweigend den Paradigmen-Wechsel vom „Krieg gegen die Drogen“ zu gesundheitspolitischen Strategien vollzogen.
Die Notwendigkeit der Einrichtung einer Enquête-Kommission des Bundestages ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber gemäß dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzip der Verfassung hinsichtlich geltender Gesetze eine Überprüfungspflicht hat und auf deutliche Veränderungen in der sozialen Wirklichkeit und in der Wissenschaft reagieren muss.
B. Thesen zur Begründung
Die strafrechtliche Drogenprohibition ist gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch.
1. Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf.
Nicht die Wirkung der Drogen ist das Problem, sondern die repressive Drogenpolitik schafft Probleme. Die überwiegende Zahl der Drogenkonsumenten lebt ein normales Leben. Selbst abhängige Konsumenten bleiben oftmals sozial integriert. Menschen mit problematischem Drogenkonsum brauchen Hilfe. Die Strafverfolgung hat für sie und alle anderen nur negative Folgen.
2. Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt.
Prohibition soll den schädlichen Konsum bestimmter Drogen verhindern. Tatsächlich kann sie dieses Ziel nicht erreichen. Das zeigen alle wissenschaftlich relevanten Untersuchungen. Sogar die Evaluation des 10-Jahres-Programms der UNO zur Drogenbekämpfung kommt im Jahr 2008 zu diesem Schluss. Prohibition schreckt zwar einige Menschen ab, verhindert aber Aufklärung und vergrößert gleichzeitig dramatisch die gesundheitlichen und sozialen Schäden für diejenigen, die nicht abstinent leben wollen. Selbst in totalitären Regimen und Strafanstalten kann Drogenkonsum nicht verhindert werden.
3. Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft.
Sie fördert die organisierte Kriminalität und den Schwarzmarkt.
Sie schränkt Bürgerrechte ein und korrumpiert den Rechtsstaat. Durch massive Machtanballung bei Kartellen und Mafia nimmt die Gefahr eines Scheiterns der Zivilgesellschaft zu. Stimuliert durch gigantische Profite aus dem Drogenschwarzmarkt entstehen veritable Kriege zwischen Drogenkartellen und in Reaktion darauf sowohl eine Quasi-Militarisierung der Polizei als auch quasi-polizeiliche Funktionen des Militärs. Auch dadurch erodieren staatliche Grundstrukturen.
Sie hat desaströse Auswirkungen auf Anbau- und Transitländer.
Sie behindert eine angemessene medizinische Versorgung.
4. Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig
Die Bürger werden Opfer der Beschaffungskriminalität.
Jedes Jahr werden Milliardenbeträge für die Strafverfolgung aufgewendet, welche sinnvoller für Prävention und Gesundheitsfürsorge eingesetzt werden könnten.
Der Staat verzichtet auf Steuereinnahmen, die er bei einem legalen Angebot hätte.
5. Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten
Konsumenten werden diskriminiert, strafrechtlich verfolgt und in kriminelle Karrieren getrieben. Weil es sich um „opferlose“ Kontrolldelikte handelt, welche lediglich proaktiv – und damit Unterschichtangehörige und Migranten benachteiligend – verfolgt werden.
Es gibt keinen Verbraucher- und Jugendschutz. Riskante Konsumformen werden gefördert und die Konsumenten werden gefährlichen Krankheiten ausgesetzt (z.B. AIDS, Hepatitis C).
Normales jugendliches Experimentierverhalten wird kriminalisiert und das Erlernen von Drogenmündigkeit erschwert. Junge Menschen werden dauerhaft stigmatisiert und ihre Lebenschancen werden gemindert.
C. Fazit
Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich zu überprüfen.
Als Kriminalwissenschaftler fühlen wir uns in besonderem Maße verantwortlich für die Einhaltung strafrechtstheoretischer Prinzipien und für die Zurückhaltung des Staates in der Anwendung der ultima ratio gesellschaftlicher Steuerung.
Deshalb appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, nicht nur dem Fraktionszwang zu folgen, sondern auch ihrer individuellen Verantwortung.
Für den Initiativkreis:
Prof. Dr. L. Böllinger (Sprecher)
Unterstützer
Bis August 2015 haben bereits 123 Strafrechtsprofessoren unterschrieben.
Hier die Liste der Träger der Initiative:
1 Prof. Dr. Achenbach, Hans (U Osnabrück)
2 Prof. Dr. Albrecht H.J. (MPI Freiburg)
3 Prof. Dr. Albrecht, Peter (Uni Basel)
4 Prof. Dr. Albrecht, Peter-Alexis (U Frankfurt/M)
5 Prof. Dr. Ambos, Kai (U Göttingen)
6 Prof. Dr. Baier, Helmut (U Würzburg)
7 Prof. Dr. Bemmann, Günter (Fernuni Hagen)
8 Prof. Dr. Bernsmann, Klaus (U Bochum)
9 Prof. Dr. Bock, Michael (U Mainz)
10 Prof. Dr. Böllinger, Lorenz (U Bremen)
11 Prof. Dr. Bung, Jochen (U Passau)
12 Prof. Dr. Burkhardt, Björn (U Mannheim)
13 Prof. Dr. Bussmann, Kai (U Halle)
14 Prof. Dr. Degener, Wilhelm (U Hamburg)
15 Prof. Dr. Dencker, Friedrich (U Münster)
16 Prof. Dr. Dessecker, Axel (U Göttingen)
17 Prof. Dr. Drenkhahn, Kirstin (FU Berlin)
18 Prof. Dr. Dünkel, Frieder (U Greifswald
19 Prof. Dr. Eder, Maria (U Salzburg)
20 Prof. Dr. Eser, Albin (U Freiburg, MPI)
21 Prof. Dr. Esser, Robert (U Passau)
22 Prof. Dr. Fabricius, Dirk (U Frankfurt/M)
23 Prof. Dr. Feest, Johannes (U Bremen)
24 Prof. Dr. Feltes, Thomas (U Bochum)
25 Prof. Dr. Fischer, Thomas (BGH, U Würzburg)
26 Prof. Dr. Freund, Georg (U Marburg)
27 Prof. Dr. Frommel, Monika (U Kiel)
28 Prof. Dr. Gaede, Karsten (Bucerius Law School)
29 Prof. Dr. Giehring, Heinz (U Hamburg)
30 Prof. Dr. Grasnick, Walter (U Marburg/Düsseldorf)
31 Prof. Dr. Gropp, Walter (U Gießen)
32 Prof. Dr. Grünewald, Annette (Humboldt U Berlin)
33 Prof. Dr. Gubitz, Michael (U Kiel)
34 Prof. Dr. Günther, Klaus (U Frankfurt/M)
35 Prof. Dr. Haft, Fritjof (U München)
36 Prof. Dr. Hamm, Rainer (U Frankfurt/M)
37 Prof. Dr. Hardtung, Bernhard (U Rostock)
38 Prof. Dr. Hefendehl, Roland (U Freiburg)
39 Prof. Dr. Heinrich, Bernd (U Berlin)
40 Prof. Dr. Heinrich, Manfred (U Kiel)
41 Prof. Dr. Hellmann, Uwe (U Potsdam)
42 Prof. Dr. Herzog, Felix (U Bremen)
43 Prof. Dr. Hilgendorf, Eric (U Würzburg)
44 Prof. Dr. Hochmayr, Gudrun (U Frankfurt/O)
45 Prof. Dr. Höffler, Katrin (U Göttingen)
46 Prof. Dr. Jerouschek, Günter (U Jena)
47 Prof. Dr. Jeßberger, Florian (U Hamburg)
48 Prof. Dr. Joerden, Jan (Europa-Uni Frankfurt/O)
49 Prof. Dr. Kaspar, Johannes (U Augsburg)
50 Prof. Dr. Kinzig, Jörg (U Tübinge n)
51 Prof. Dr. Klesczewski, Diethelm (U Leipzig)
52 PD. Dr. Krahl, Matthias (U Frankfurt/M)
53 Prof. Dr. Krell, Paul (Bucerius Law School)
54 Prof. Dr. Hermann Christoph Kühn (U Augsburg)
55 Prof. Dr. Kühne, Hans Heiner (U Trier)
56 Prof. Dr. Kury, Helmut (MPI Freiburg)
57 Prof. Dr. Lesch, Heiko (U Bonn; Rechtsanwalt)
58 Prof. Dr. Lilie, Hans (U Halle-Wittenberg)
59 Prof. Dr. Lüderssen, Klaus (U Frankfurt/M)
60 Prof. Dr. Mansdörfer, Marco (U Saarland)
61 Prof. Dr. Marquardt, Helmut (U Bonn)
62 Prof. Dr. Mehle, Volkmar (U Bonn)
63 Prof. Dr. Merkel, Reinhard (U Hamburg)
64 Prof. Dr. Meyer-Goßner, Lutz (U Marburg; VRi.BGH aD)
65 Prof. Dr. Müller-Dietz, Heinz (U Saarland)
66 Prof. Dr. Müller, Egon (U Saarland)
67 Prof. Dr. Mueller, Henning (U Regensburg)
68 Prof. Dr. Müssig, Bernd (U Bonn, Rechtsanwalt)
69 Prof. Dr. Murmann, Uwe (U Göttingen)
70 Prof. Dr. Nestler, Cornelius (U Köln)
71 Prof. Dr. Neubacher, Frank (U Köln)
72 Prof. Dr. Neumann, Ulfrid (U Frankfurt/M)
73 Prof. Dr. Nix, Christoph (Konstanz)
74 Prof. Dr. Ostendorf, Heribert (U Kiel)
75 Prof. Dr. Paeffgen, H.-U. (U Bonn)
76 PrDz.Dr. Pollähne, Helmut (U Bremen)
77 Prof. Dr. Prittwitz, Cornelius (U Frankfurt/M
78 Prof. Dr. Puppe, Ingeborg (U Bonn)
79 Prof. Dr. Putzke, Holm (U Passau)
80 Prof. Dr. Quensel, Stephan (U Bremen)
81 Prof. Dr. Ransiek, Andreas (U Bielefeld)
82 Prof. Dr. Renzikowski, Joachim (U Halle)
83 Prof. Dr. Rönnau, Thomas (Bucerius Law School)
84 Prof. Dr. Rolinski, Klaus (U Regensburg)
85 Prof. Dr. Rosenau, Henning (U Augsburg)
86 Prof. Dr. Rzepka, Dorothea (U Frankfurt/M)
87 Prof. Dr. Roxin, Claus (U München)
88 Prof. Dr. Schall, Hero (U Osnabrück)
89 Prof. Dr. Scheerer, Sebastian (U Hamburg)
90 Prof. Dr. Scheffler, Uwe (U Frankfurt/Oder)
91 Prof. Dr. Scheil, Andreas (U Innsbruck)
92 Prof. Dr. Schild, Wolfgang (U Bielefeld)
93 Prof. Dr. Schmitz, Roland (U Osnabrück)
94 Prof. Dr. Schmoller, Kurt (U Salzburg)
95 Prof. Dr. Schroeder, Friedrich C. (U Regensburg)
96 Prof. Dr. Schroth, Ulrich (U München)
97 Prof. Dr. Schuenemann, Bernd (U München)
98 Prof. Dr. Schulz, Lorenz (U Frankfurt/M)
99 Prof. Dr. Schwaighofer Klaus (U Innsbruck)
100 Prof. Dr. Sessar, Klaus (U Hamburg)
101 Prof. Dr. Singelnstein, Tobias (FU Berlin)
102 Prof. Dr. Sonnen, Bernd-Rüdeger (U Hamburg)
103 Prof. Dr. Sternberg-Lieben, Detlev (U Dresden)
104 Prof. Dr. Thoss Peter (U Bremen)
105 Prof. Dr. Tondorf, Günter (RA, U Köln)
106 Prof. Dr. Triffterer, Otto (Paris-Lodron-Univ.)
107 Prof. Dr. Venier, Andreas (U Innsbruck)
108 Prof. Dr. Villmow, Bernhard (U Hamburg)
109 Prof. Dr. Vormbaum, Thomas (Fernuni Hagen)
110 Prof. Dr. Walter, Michael (U Köln)
111 Prof. Dr. Walter, Tonio (U Regensburg)
112 Prof. Dr. Wassmer, Martin (U Köln)
113 Prof. Dr. Weidemann, Jürgen (U Bochum)
114 Prof. Dr. Weigend, Thomas (U Köln)
115 Prof. Dr. Weßlau, Edda (U Bremen)
116 Prof. Dr. Wittig, Petra (U München)
117 Prof. Dr. Wolter, Jürgen (U Mannheim)
118 Prof. Dr. Wolters, Gereon (U Bochum)
119 Prof. Dr. Zaczyk, Rainer (U Bonn)
120 Prof. Dr. Zielinski, Diethart (U Hannover)
121 Prof. Dr. Zwiehoff, Gabriele (FernU Hagen)
122 Prof. Dr. Zerbes, Ingeborg (Uni Bremen)
123 Prof. Dr. Zopfs, Jan (U Mainz)
Angeschlossen haben sich:
Dr. Kühling, Jürgen (RiBVerfG a.D.)
Neue Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. (www.nrv-net.de)
Quelle: http://schildower-kreis.de/resolution-d ... ndestages/
Fettflecken halten länger, wenn man sie ab und zu mit Butter einreibt. 

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Re: Bundesweite Legalisierung von Cannabis in Deutschland
Cannabis-Legalisierung
Der Kifferkrieg gegen Deutschlands Drogenbeauftragte
Von der Kanzlerin abgesehen muss wohl kein Regierungsmitglied derart heftige Schmähungen über sich ergehen lassen wie Marlene Mortler, CSU, die Drogenbeauftragte. Warum?
Von Karolin Böhme und Lutz Kinkel

Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland ... 82734.html
"The Cannabis Club" gründete extra eine Facebook-Seite und fordert darauf: "Marlene Mortler absetzen".
© Screenshot stern.de
Am Mittwochvormittag war es mal wieder so weit. Marlene Mortler präsentiert in Berlin die jüngsten Zahlen zum Drogenkonsum. Sie hat auch eine gute Nachrichten im Gepäck: 79,1 Prozent der Teenager zwischen 12 und 17 Jahren haben noch nie geraucht. Zigaretten sind igitt. Das ist ein Erfolg. Aber Mortler könnte auf Pressekonferenzen auch das Telefonbuch vorlesen, es würde ihr nicht helfen. Wieder einmal wird ihr die Frage aller Fragen gestellt.
Tilo Jung: "Wie gehen Sie mit den Rücktrittsersuchen um, die im Internet schwirren? Es gibt ja auf change.org zehntausende Menschen, die ihren Rücktritt fordern."
Marlene Mortler: "Ich sehe das ganz gelassen. Ich sehe das auch deswegen gelassen, weil ich mit anderen Dingen auch schon als Drogenbeauftragte konfrontiert worden bin. Das ging von einer Facebook-Seite, die zu meiner Hinrichtung aufgerufen hat ... ich könnte weitere Beispiele anfügen. Ich kann nur vermuten, aus welcher Ecke diese Forderungen kommen."
http://streamcloud.eu/jxuy5k159l7q/Drog ... _.mp4.html
Moment mal, eine Facebook-Seite, die zur Hinrichtung eines Regierungsmitglieds aufruft? Tatsächlich existierte diese Seite. Sie ging offline, nachdem Mortlers Büro mit den Betreibern und Facebook verhandelt hat. Die Schmähungen hörten trotzdem nicht auf. Aktuell ist eine Facebook-Seite mit dem Titel "Marlene Mortler absetzen" online, tausendfach geliked, auf der auch T-Shirts mit dem Konterfei der Politikerin und dem Aufruf angepriesen werden. Mortlers Frage, aus "welcher Ecke" diese Kritik wohl komme, ist schnell beantwortet: Die Titelgrafik der Seite illustriert die Schlachtordnung unmissverständlich. Links ein Cannabisblatt, in der Mitte ein "vs." (für versus, gegen), rechts ein Foto Mortlers. Sprich: Es sind Aktivisten für eine Cannabis-Legalisierung, die auf Mortler eindreschen als wäre sie der Antichrist selbst.
Woher kommt der Hass?
Aus dieser Szene heraus kam Anfang 2015 auch die Petition auf change.org, die zur Entlassung Mortlers aufruft. Dort heißt es: "Wir begründen unser Anstreben damit, dass Marlene Mortler nicht qualifiziert genug ist um die Aufgabe einer Bundesdrogenbeauftragten gerecht zu werden." Das belegten unter anderem ihre Aussagen zu einem Gesetzentwurf der Grünen, der eine bedingte Freigabe von Cannabis fordert. Mehr als 20.000 Menschen haben die Petition unterzeichnet. Bewirkt hat sie nichts. Der Sekretär des Petitionsausschusses des Bundestages sagte dem stern, dass Anliegen, die als Meinungsäußerungen zu interpretieren seien, nicht weiter verfolgt würden. Neben Mortler hat auch die Bundeskanzlerin die zweifelhafte Ehre, dass zigtausende Menschen ihren Rücktritt auf change.org fordern.
Warum zieht Mortler so viel Hass auf sich? Dass nicht mehr über Politik diskutiert wird, sondern nur noch über ihre Person? Und woher kommt der Glaube, dass ein anderer Drogenbeauftragter alles anders machen würde?
Als Massenmörderin bezeichnet
Der Initiator der Petition meldet sich auch auf wiederholte Anfrage nicht zurück. Aber Domique Sarres, Betreiber der Facebook-Seite "Marlene Mortler absetzen". "Ich habe nichts gegen Marlene Mortler persönlich, ganz im Gegenteil", beteuert Sarres. Aber sie halte drogenpolitisch an einer falschen Ideologie fest und ignoriere neuere Erkenntnisse zum Cannabis-Konsum. Er wolle seine Kampagne weiter in die Öffentlichkeit tragen.
Mortler selbst hat kein Interesse, den Konflikt weiter anzuheizen. Man müsse mit der Kritik leben, heißt es in ihrem Büro. Ein Interview mit der "Zeit" aus dem vergangenen Jahr lässt erkennen, dass ihr das nicht immer gelingt. "Ich habe in meinen 13 Jahren in Berlin keine Lobby erlebt, die so brutal argumentiert wie die Hanfslobby", klagte Mortler. "Ich wurde als Massenmörderin bezeichnet, weil Cannabis angeblich gegen jede Krankheit hilft."
Verunglückte Argumentationen
Immerhin: Inzwischen setzt sich auch Mortler für die Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken ein, die Forschung lässt ihr da wenig Spielraum; jüngst hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sogar den privaten Anbau von Cannabis erlaubt, wenn der betroffene Patient nicht hinreichend versorgt werden kann. Aber: Mortler ist strikt gegen jede weitere Liberalisierung. Ihre Formel lautet: "Cannabis als Medizin: ja. Cannabis zum Spaß: nein." Ende der Diskussion.
Anruf bei der Hanflobby. Am Telefon ist Maximilian Plenert, Referent des Deutschen Hanfverbandes, studierter Physiker und Mitglied der Grünen. Auch er hält Mortler für eine Fehlbesetzung, sie sei - was ihr politischer Lebenslauf in der Tat belegt - eigentlich eine Landwirtschaftspolitikerin. "Frau Mortler hat schlicht keine Ahnung von Drogenpolitik", sagt Plenert. "Sie ist aus meiner Sicht nicht qualifiziert, dieses Amt auszuüben." Sein Lieblingszitat von Mortler stammt aus einem Interview mit der Apotheken Umschau. Darin wird Mortler gefragt, ob es nicht sinnvoll sei, ein Werbeverbot für Alkohol einzuführen. Sie antwortet: "Unser Land kann und will kein Verbotsstaat sein." Kinder und Jugendliche müssten durch Aufklärung und Vorbilder überzeugt werden. Zur Nachfrage des Blattes, warum sie dann an den Erfolg eines Cannabis-Verbotes glaube, antwortete Plenert: "Cannabis ist eine illegale Droge." Solche verunglückten Argumentationen lösen in der Szene Gelächter aus - aber eben auch Wut.
Auch eine Symbolfigur
Plenert räumt andererseits ein: "Sie wird auch ein bisschen zur Symbolfigur aufgebauscht. Was nicht ganz gerecht ist, weil sie eigentlich kaum Einfluss hat. Mortler steht halt für den Stillstand in der Drogenpolitik der Großen Koalition." Drei große drogenpolitische Projekte habe die Große Koalition in dieser Legislaturperiode eigentlich noch vor sich, so Plenert: ein Gesetz zur medizinischen Anwendung von Cannabis, eine Neuordnung der Substitution von Heroin durch Methadon und ein Stoffgruppenverbot, das den Umgang mit den sogenannten "Legal Highs" regelt, also Substanzen, die frei erhältlich aber psychoaktiv sind. Was davon wohl Realität wird? Plenert denkt insbesondere über den medizinischen Gebrauch für Cannabis nach. "Ich bin mir rational ziemlich sicher, dass das Gesetz kommt", sagt er. "Aber mir fehlt die Fantasie, dass die CSU und ein Horst Seehofer dafür die Hand heben und den Staat zum Grasdealer machen."
Womöglich bewegt sich bis zur Bundestagswahl 2017 nicht mehr viel. Was garantiert bleibt, ist der Kulturkampf zwischen Mortler und der Hanflobby. Wer die Protagonisten erlebt, kann sich eine Verständigung kaum vorstellen. Mortler, 60, kommt aus einer Welt, in der Kiffen als Entgrenzung langhaariger Linksextremisten gilt. Ihre Gegner können sich an Bierbäuchen und stumpfen Gegröle nicht sattekeln. Schwierig, in diesem Set einen vernünftigen politischen Umgang mit Drogen zu definieren.
Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland ... 82734.html
Der Kifferkrieg gegen Deutschlands Drogenbeauftragte
Von der Kanzlerin abgesehen muss wohl kein Regierungsmitglied derart heftige Schmähungen über sich ergehen lassen wie Marlene Mortler, CSU, die Drogenbeauftragte. Warum?
Von Karolin Böhme und Lutz Kinkel

Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland ... 82734.html
"The Cannabis Club" gründete extra eine Facebook-Seite und fordert darauf: "Marlene Mortler absetzen".
© Screenshot stern.de
Am Mittwochvormittag war es mal wieder so weit. Marlene Mortler präsentiert in Berlin die jüngsten Zahlen zum Drogenkonsum. Sie hat auch eine gute Nachrichten im Gepäck: 79,1 Prozent der Teenager zwischen 12 und 17 Jahren haben noch nie geraucht. Zigaretten sind igitt. Das ist ein Erfolg. Aber Mortler könnte auf Pressekonferenzen auch das Telefonbuch vorlesen, es würde ihr nicht helfen. Wieder einmal wird ihr die Frage aller Fragen gestellt.
Tilo Jung: "Wie gehen Sie mit den Rücktrittsersuchen um, die im Internet schwirren? Es gibt ja auf change.org zehntausende Menschen, die ihren Rücktritt fordern."
Marlene Mortler: "Ich sehe das ganz gelassen. Ich sehe das auch deswegen gelassen, weil ich mit anderen Dingen auch schon als Drogenbeauftragte konfrontiert worden bin. Das ging von einer Facebook-Seite, die zu meiner Hinrichtung aufgerufen hat ... ich könnte weitere Beispiele anfügen. Ich kann nur vermuten, aus welcher Ecke diese Forderungen kommen."
http://streamcloud.eu/jxuy5k159l7q/Drog ... _.mp4.html
Moment mal, eine Facebook-Seite, die zur Hinrichtung eines Regierungsmitglieds aufruft? Tatsächlich existierte diese Seite. Sie ging offline, nachdem Mortlers Büro mit den Betreibern und Facebook verhandelt hat. Die Schmähungen hörten trotzdem nicht auf. Aktuell ist eine Facebook-Seite mit dem Titel "Marlene Mortler absetzen" online, tausendfach geliked, auf der auch T-Shirts mit dem Konterfei der Politikerin und dem Aufruf angepriesen werden. Mortlers Frage, aus "welcher Ecke" diese Kritik wohl komme, ist schnell beantwortet: Die Titelgrafik der Seite illustriert die Schlachtordnung unmissverständlich. Links ein Cannabisblatt, in der Mitte ein "vs." (für versus, gegen), rechts ein Foto Mortlers. Sprich: Es sind Aktivisten für eine Cannabis-Legalisierung, die auf Mortler eindreschen als wäre sie der Antichrist selbst.
Woher kommt der Hass?
Aus dieser Szene heraus kam Anfang 2015 auch die Petition auf change.org, die zur Entlassung Mortlers aufruft. Dort heißt es: "Wir begründen unser Anstreben damit, dass Marlene Mortler nicht qualifiziert genug ist um die Aufgabe einer Bundesdrogenbeauftragten gerecht zu werden." Das belegten unter anderem ihre Aussagen zu einem Gesetzentwurf der Grünen, der eine bedingte Freigabe von Cannabis fordert. Mehr als 20.000 Menschen haben die Petition unterzeichnet. Bewirkt hat sie nichts. Der Sekretär des Petitionsausschusses des Bundestages sagte dem stern, dass Anliegen, die als Meinungsäußerungen zu interpretieren seien, nicht weiter verfolgt würden. Neben Mortler hat auch die Bundeskanzlerin die zweifelhafte Ehre, dass zigtausende Menschen ihren Rücktritt auf change.org fordern.
Warum zieht Mortler so viel Hass auf sich? Dass nicht mehr über Politik diskutiert wird, sondern nur noch über ihre Person? Und woher kommt der Glaube, dass ein anderer Drogenbeauftragter alles anders machen würde?
Als Massenmörderin bezeichnet
Der Initiator der Petition meldet sich auch auf wiederholte Anfrage nicht zurück. Aber Domique Sarres, Betreiber der Facebook-Seite "Marlene Mortler absetzen". "Ich habe nichts gegen Marlene Mortler persönlich, ganz im Gegenteil", beteuert Sarres. Aber sie halte drogenpolitisch an einer falschen Ideologie fest und ignoriere neuere Erkenntnisse zum Cannabis-Konsum. Er wolle seine Kampagne weiter in die Öffentlichkeit tragen.
Mortler selbst hat kein Interesse, den Konflikt weiter anzuheizen. Man müsse mit der Kritik leben, heißt es in ihrem Büro. Ein Interview mit der "Zeit" aus dem vergangenen Jahr lässt erkennen, dass ihr das nicht immer gelingt. "Ich habe in meinen 13 Jahren in Berlin keine Lobby erlebt, die so brutal argumentiert wie die Hanfslobby", klagte Mortler. "Ich wurde als Massenmörderin bezeichnet, weil Cannabis angeblich gegen jede Krankheit hilft."
Verunglückte Argumentationen
Immerhin: Inzwischen setzt sich auch Mortler für die Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken ein, die Forschung lässt ihr da wenig Spielraum; jüngst hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig sogar den privaten Anbau von Cannabis erlaubt, wenn der betroffene Patient nicht hinreichend versorgt werden kann. Aber: Mortler ist strikt gegen jede weitere Liberalisierung. Ihre Formel lautet: "Cannabis als Medizin: ja. Cannabis zum Spaß: nein." Ende der Diskussion.
Anruf bei der Hanflobby. Am Telefon ist Maximilian Plenert, Referent des Deutschen Hanfverbandes, studierter Physiker und Mitglied der Grünen. Auch er hält Mortler für eine Fehlbesetzung, sie sei - was ihr politischer Lebenslauf in der Tat belegt - eigentlich eine Landwirtschaftspolitikerin. "Frau Mortler hat schlicht keine Ahnung von Drogenpolitik", sagt Plenert. "Sie ist aus meiner Sicht nicht qualifiziert, dieses Amt auszuüben." Sein Lieblingszitat von Mortler stammt aus einem Interview mit der Apotheken Umschau. Darin wird Mortler gefragt, ob es nicht sinnvoll sei, ein Werbeverbot für Alkohol einzuführen. Sie antwortet: "Unser Land kann und will kein Verbotsstaat sein." Kinder und Jugendliche müssten durch Aufklärung und Vorbilder überzeugt werden. Zur Nachfrage des Blattes, warum sie dann an den Erfolg eines Cannabis-Verbotes glaube, antwortete Plenert: "Cannabis ist eine illegale Droge." Solche verunglückten Argumentationen lösen in der Szene Gelächter aus - aber eben auch Wut.
Auch eine Symbolfigur
Plenert räumt andererseits ein: "Sie wird auch ein bisschen zur Symbolfigur aufgebauscht. Was nicht ganz gerecht ist, weil sie eigentlich kaum Einfluss hat. Mortler steht halt für den Stillstand in der Drogenpolitik der Großen Koalition." Drei große drogenpolitische Projekte habe die Große Koalition in dieser Legislaturperiode eigentlich noch vor sich, so Plenert: ein Gesetz zur medizinischen Anwendung von Cannabis, eine Neuordnung der Substitution von Heroin durch Methadon und ein Stoffgruppenverbot, das den Umgang mit den sogenannten "Legal Highs" regelt, also Substanzen, die frei erhältlich aber psychoaktiv sind. Was davon wohl Realität wird? Plenert denkt insbesondere über den medizinischen Gebrauch für Cannabis nach. "Ich bin mir rational ziemlich sicher, dass das Gesetz kommt", sagt er. "Aber mir fehlt die Fantasie, dass die CSU und ein Horst Seehofer dafür die Hand heben und den Staat zum Grasdealer machen."
Womöglich bewegt sich bis zur Bundestagswahl 2017 nicht mehr viel. Was garantiert bleibt, ist der Kulturkampf zwischen Mortler und der Hanflobby. Wer die Protagonisten erlebt, kann sich eine Verständigung kaum vorstellen. Mortler, 60, kommt aus einer Welt, in der Kiffen als Entgrenzung langhaariger Linksextremisten gilt. Ihre Gegner können sich an Bierbäuchen und stumpfen Gegröle nicht sattekeln. Schwierig, in diesem Set einen vernünftigen politischen Umgang mit Drogen zu definieren.
Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland ... 82734.html
Fettflecken halten länger, wenn man sie ab und zu mit Butter einreibt. 

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